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Nutzungsbedingungen
Anmeldung
Als Nutzer der Stadtbibliothek darf sich jeder Erwachsene unter Vorlage seines Personalausweises anmelden. Dazu hinterlegt er die auf der Anmeldekarte abgefragten Daten. Mit seinen beiden Unterschriften erkennt er die Nutzerordnung an und stimmt der Übernahme seiner Daten in die Datenbank der Bibliothek zu. Nach der Zahlung der gültigen Jahresgebühr (s. Gebührenordnung) erhält er seinen Nutzerausweis und gilt als Nutzer der Stadtbibliothek. Kinder können mit Einverständnis und den beiden unter Punkt 1 genannten Unterschriften ihrer Erziehungsbevollmächtigten selbst Nutzer der Stadtbibliothek werden. Nach der Zahlung der gültigen Jahresgebühr für Kinder (s. Gebüh-renordnung) erhalten sie ihre Nutzerausweise und gelten als Nutzer der Stadtbibliothek.

Nutzerausweis
Der Nutzerausweis ist bei jeder Leihe sowie bei Anmeldung der Nutzung des öffentlichen Internetarbeitsplatzes in der Bibliothek vorzulegen. Er ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung eines Nutzers ist der Ausweis zurück zu geben.

Internetarbeitsplatz
Die Stadtbibliothek bietet ihren Nutzern einen öffentlichen Internetarbeitsplatz an. Dessen Nutzung ist kostenlos. Wer den Internetarbeitsplatz nutzen möchte, meldet sich dazu bei den Mitarbeitern an der Leihtheke an, hinterlegt für die Dauer der Nutzung seinen Nutzerausweis und erkennt mit Unterschrift auf dem dazu gehörenden Formular die ausführlichen Nutzungsbedingungen dafür an. Kinder benötigen für die Nutzung des Internetarbeitsplatzes die schriftliche und mit aktuellem Datum versehene Zustimmung ihrer Erziehungsbevollmächtigten.

Leihbedingungen
Leihdauer: Jeder Nutzer ist berechtigt, die bereit stehenden Medien der Stadtbibliothek für 4 Wochen zu entleihen. Darüber erhält er einen Leihbeleg. Darauf ist das Datum der Rückgabe vermerkt.
Verlängerung: Ist dieser Termin nicht einzuhalten, kann der Nutzer innerhalb des angezeigten Zeitraumes die Frist um weitere 4 Wochen verlängern lassen. Das zeigt er den Mitarbeitern der Stadtbibliothek persönlich oder telefonisch oder schriftlich per E-Mail an und erhält einen neuen Rückgabetermin. Ist eines dieser Medien bereits für einen anderen Nutzer vorgemerkt, kann der Bitte um Verlängerung durch die Mitarbeiter nicht entsprochen werden. Der Nutzer wird über die dann fällige Rückgabe informiert und hat das Medium pünktlich zurück zu geben.

Säumnis
Wird die im Leihbeleg vermerkte Frist zur Rückgabe der entliehenen Medien überschritten, werden pro Tag und einzelnem Medium Säumnisgebühren fällig (s. Gebührenordnung). Die Stadtbibliothek ist berechtigt, diese mit entsprechender Information direkt von dem betreffenden Nutzer einzuziehen. Erfolgen die Bezahlung und die Rückgabe der Medien trotz nochmaliger Mahnung nicht, leitet die Stadtbibliothek das Verfahren an die Stadtverwaltung Sebnitz, Abteilung Vollstreckung weiter. Sämtliche damit verbundene Gebühren (s. Gebührenordnung) trägt der überfällige Nutzer. Die Stadtbibliothek entscheidet dann, ob der Nutzer zeitweise oder vollständig von der weiteren Nutzung ihrer Medien ausgeschlossen wird.

Eigentum an den Leihmedien, Sorgfalts- und Informationspflicht sowie Haftung der Nutzer bei Schäden oder Verlust
Jeder Nutzer erkennt mit seiner Unterschrift bei Anmeldung an, dass sämtliche in der Stadtbibliothek bereit stehenden Medien Eigentum der Stadtbibliothek Sebnitz sind. Dementsprechend trägt er Sorge für den achtsamen Umgang mit den von ihm entliehenen Medien. Sollte durch ihn oder während seiner Leihe durch Dritte ein Schaden an diesen Medien entstehen, informiert er die Mitarbeiter der Stadtbibliothek darüber. Sie befinden je nach Schadensumfang über Reparatur oder Ersatz. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Nutzer.

Sebnitz, April 2018